Einige Einblicke in das Verfahren
Welche Landtagsabgeordneten wann reden, ist abhängig von der festgelegten Tagesordnung und davon, welche Abgeordneten aufgrund ihrer fachlichen Zuständigkeit von ihrer Fraktion vorgeschlagen werden.
Kurz das Verfahren:
Die Plenartage finden in der Regel mittwochs, donnerstags und freitags statt. Sie beginnen um 10 Uhr und enden zwischen 18 und 22 Uhr. Pausen sind nicht eingeplant, deshalb fehlen manchmal viele Abgeordnete während der Plenumssitzung.
In der Woche vor den Plenartagen treffen sich dienstags um 15 Uhr die Parlamentarischen GeschäftsführerInnen der fünf Fraktionen mit Vertreter der Landtagsverwaltung um u.a. die Tagesordnung für die nächsten Plenartage zu besprechen. Bis eine Stunde vorher (14 Uhr) können alle Fraktionen Tagesordnungspunkte vorschlagen und dazu erforderliche Unterlagen (Anträge, Gesetzentwürfe) einreichen.
Unter Berücksichtigung fester Tagesordnungsbestandteile (Eilanträge, Aktuelle Stunden, Fragestunde etc.) wird die Reihenfolge der zu verhandelnden Tagesordnung festgelegt. Dabei wird auch beschlossen, ob zu einem Punkt einmal oder zweimal pro Fraktion geredet wird. (Block I bzw. Block II). Nur in Ausnahmefällen gibt es drei Redeblöcke.
Am nächsten Morgen, mittwochs um 9 Uhr, trifft sich der Ältestenrat und entscheidet endgültig darüber, ob es bei dem Tagesordnungsvorschlag vom Vortag bleibt. Über Nacht entstandene bzw. entdeckte Probleme werden beraten und die TO entsprechend korrigiert. Das Ganze geschieht einvernehmlich mit allen Fraktionen.
Auf der Grundlage dieser Tagesordnung beraten die Fraktionen nun, wer zu welchem Thema als erster und evtl. als zweiter Redner der Fraktion benannt wird. Auch evtl. Änderungsanträge oder Entschließungsanträge zu den Anträgen der anderen Fraktionen werden beraten und beschlossen.
Redezeiten
Für „normale“ Tagesordnungspunkte stehen der Fraktion DIE LINKE aufgrund ihrer Fraktionsstärke im Block I 5 Minuten und im Block II 8 Minuten zur Verfügung.
Das heißt, wenn festgelegt wurde, dass zu einem Tagesordnungspunkt nur ein MdL von jeder Fraktion redet (Block I), dann darf unser/e Redner/in max. 5 Minuten sprechen. Wurde Block II, als zwei Redeblöcke vereinbart, dann können sich die beiden Redner/innen über die Länge ihrer Beiträge einigen.
Meine Reden
Nachfolgend sehen Sie meine bisherigen Reden, die ich der Einfachheit halber auf der Website des Landtags über die Suchfunktion generiert habe. Das erspart mir künftig den Support, denn auch alle weiteren Reden werden hier künftig aufgelistet.
Da von allen Reden Videomitschnitte gefertigt werden, habe ich einige meiner Reden auf YouTube zur Verfügung gestellt und z.T. auf dieser Website eingebunden.
Meine Redebeiträge auf der Website des Landtages von NRW zusammengestellt.